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14.3.2023

lic. phil. Michael Zurwerra, FFHS

DAS PRINZIP DER TAUSCHGERECHTIGKEIT ALS WIRTSCHAFTSETHISCHES KONZEPT

 

Knaus

In seinem Vortrag ging der Referent zunächst auf den Begriff der Moral ein. In unserer heutigen Gesellschaft kann diese nicht länger als allgemeingültig gesetzt werden. Vielmehr ist es so, dass wir Menschen im Verlauf unseres Lebens diverse Funktionen erfüllen, nach denen wir beurteilt werden. Was ich also beispielsweise als Privatperson durchaus tun darf, darf ich in meiner Rolle als Politiker, Arbeitnehmer etc. nicht. Auch die Begriffe Wahrheit und Verantwortung sind schwammig. Aus all dem folgt, dass es keine allgemeingültigen ethischen Prinzipien gibt; entsprechend sind Moral und insbesondere die Frage nach der Gerechtigkeit primär im kleinen Raum und auf konkrete Themen anzuwenden. Eine Position, welche der Vortragende vorstellte, ist das Prinzip der Tauschgerechtigkeit, wie es der deutsche Philosoph Otfried Höffe entwickelt hat. Dieser sieht Gerechtigkeit als Tausch, bei dem gleichberechtigte Partner miteinander interagieren. Somit setzt sie gegenseitige Zustimmung voraus. Weiter ist ein Tausch nur dann gerecht, wenn er allen Beteiligten Vorteile bringt. In diesem Sinn lassen sich Menschenrechte wie Freiheit, Sicherheit etc. als «transzendentaler Tausch» betrachten, bei dem der Staat lediglich eine Kontrollfunktion ausüben sollte. Gerechtigkeit ist somit keine Ideologie mehr, sondern, wie der Referent ausführte, «eine lebenslange Aufgabe», die insbesondere auch im wirtschaftlichen Kontext verstärkt ernst zu nehmen ist. Vielen Dank an Herrn Zurwerra für diese prägnanten Erläuterungen. (Zusammenfassung Nicolas Eyer)

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